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Wir machen Sie mobil!

Machen Sie den Führerschein trotz Handicap!

Körperbehinderte Menschen haben einige Hürden zu überwinden, bevor sie den Führerschein erhalten oder um nach Eintritt einer Behinderung weiterfahren zu können. Doch gerade für Menschen mit winer Mobilitätseinschränkung ist es wichtig, sich mit dem Auto fortbewegen zu können.

Bereits seit 1980 bilden wir, neben unserem regulären Fahrschulbetrieb, auch Menschen mit verschiedenen körperlichen Handicaps aus. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Sie optimal zu beraten und Ihnen eine Führerscheinausbildung zu bieten, die Ihre individuelle Mobilitätseinschränkung berücksichtigt. Von der ersten Fahrstunde stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Durch den Einsatz von moderner Technik und individueller Sonderlösungen sowie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Behindertenausbildung konnten wir vielen Menschen wieder zu Mobilität verhelfen oder diese erhalten.

Die Ausbildung erfolgt auf einem Fahrschulwagen, der entsprechend der jeweiligen Einschränkung umgerüstet wird.

Kommen Sie zu uns! Wir beraten Sie in allen Fragen zur Erlangung und zum Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis.

Im Folgenden finden Sie einige Hinweise, was im Vorfeld Ihrer Fahrausbildung benötigt wird bzw. von Ihnen beachtet werden sollte. Natürlich beraten wir Sie ausführlich, und helfen Ihnen bei allen notwendigen Schritten zu Ihrem Führerschein.

Mobilitätseinschränkung

Als erstes ist die Frage zu klären, ob Sie mit ihrer bestehenden Behinderung / Einschränkung technisch ein Kraftfahrzeug führen können. Hierfür ist es ratsam, je nach Behinderungstyp (z.B. Multiple Sklerose, hohe Tetraplegie usw.) eine Fahrprobe durchzuführen. Wir bieten Ihnen die Gelegenheit, eine Probefahrt auf einem speziell für Ihre Behinderung angepassten Fahrschulfahrzeug zu absolvieren.

Kosten und Kostenträger

Wir erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag für die Fahrausbildung oder für die notwendigen Schritte bei der Umschreibung Ihrer bereits bestehenden Fahrerlaubnis. Den Kostenvoranschlag reichen Sie dann bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein.

Ärztliches Gutachten (§11 Fahrerlaubnisverordnung – FeV)

Um die Fahrerlaubnis zu erlangen benötigen Sie ein ärztliches Gutachten. Diese Gutachten wird sowohl für die Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und der zuständigen Verwaltungsbehörde benötigt, als auch für die Erstellung des „technischen Gutachtens“ durch Sachverständige des TÜV/DEKRA.

Nach den seit 01.01.1999 gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen solche ärztlichen Gutachten nur ausgestellt werden durch:

  • einen zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
  • einen Arzt des Gesundheitsamts oder einen anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
  • einen Facharzt der Richtung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin
  • einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung “Facharzt für Rechtsmedizin“
  • einen Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt

Das ärztliches Gutachten. Das Gutachten muss in allen wesentlichen Punkten, insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen, vollständig sein. Auch muss im Gutachten zwischen Vorgeschichte und gegenwärtigem Befund unterschieden werden.
Das ärztliche Gutachten muss enthalten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz
  • Bezeichnung der Behinderung oder Erkrankung (bei Querschnittlähmung Angabe der Schädigungshöhe)
  • Vorgeschichte und gegenwärtigem Befund
  • Auswirkungen der Behinderung bzw. Erkrankung, z.B.:
    - welche Gliedmaßen sind nicht einsetzbar oder welche sind eingeschränkt einsetzbar?
    - bei Querschnittlähmung: 
           - ist die Lähmung komplett oder inkomplett? 
           - wenn komplett, sensibel oder motorisch?
           - treten in den Beinen Spasmen auf?
    - bei Querschnittlähmung mit traumatischer Ursache:
           - war die Lähmung verbunden mit einem Schädel-Hirn-Trauma?
    - bei Muskel-Erkrankungen werden folgende Zusatzangaben benötigt:
    - ist die Krankheit progressiv?
    - wenn ja, in welchen Zeitabständen sind ärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich?

In jedem ärztlichen Gutachten muss ausdrücklich der Hinweis enthalten sein, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Falls dies nicht zutrifft, müssen die Bedenken ausführlich erläutert werden.

Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Bei Behinderungen, bei denen in irgendeiner Form das Gehirn beteiligt ist (z. B. Infantile Cerebralparese = frühkindlicher Hirnschaden oder spastische Lähmung, Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Multiple Sklerose, Spina Bifida) kann ein medizinisch - psychologisches Gutachten von der Verwaltungsbehörde bzw. von TÜV/DEKRA gefordert werden. Dieses Gutachten kann zur Klärung von Eignungszweifeln angeordnet werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf folgenden Internetseiten:

TÜV Süd www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerschein_fuer_behinderte
Handicap Mobil http://handicapmobil.de/

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