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Führerscheinklassen  |  „Begleitendes Fahren ab 17“

Wir unterrichten folgende Führerscheinklassen:

Klasse B (PKW ohne Anhänger)

Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t und folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zG
Anhänger über 750 kg zG (siehe unter Klasse BE)

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

 
 

Klasse BE (PKW mit Anhänger)

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt.
Die ehemalige Klasse 3 erlaubt das ziehen aller einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen.

Lichtbild
Sehtest 
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

 
 

Mofa

maximal 25 km/h, einsitzig, bis 50 ccm Hubraum

Lichtbild
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung


 
 

Klasse M (‚50er')

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (ROLLER) bis 45 km/h und 50 ccm Hubraum

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 
 

Klasse A1 (‚125er')

LEICHTKRAFTRÄDER

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.

 
 

Klasse A (bis 34 PS)

KRAFTRÄDER

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen 
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 
 

Klasse A Direkt

KRAFTRÄDER unbeschränkt

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 

Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ in Hessen

Im Rahmen des Modellversuchs sind Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ab dem 01.10.2006 möglich. Hierfür müsst Ihr ein Mindestalter von 16½ Jahren erreicht haben. Gemäß § 6e Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten die Regelungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE entsprechend. In Hessen müssen die Antragsteller für das „Begleitetes Fahren ab 17“ ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.

Weitere Informationen finden Sie unter http://fuehrerschein.ab17.info/

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