Führerscheinklassen | „Begleitendes Fahren ab 17“
Wir unterrichten folgende Führerscheinklassen:
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Klasse B (PKW ohne Anhänger) |
| Kraftwagen bis 3,5 t zG Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t und folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG Anhänger über 750 kg zG (siehe unter Klasse BE) Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: L, M, S Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung | |
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Klasse BE (PKW mit Anhänger) |
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Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt. Sehtest Mindestalter: 18 Vorbesitz: B Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung | |
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Mofa |
| maximal 25 km/h, einsitzig, bis 50 ccm Hubraum Lichtbild Mindestalter: 15 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung | |
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Klasse M (‚50er') |
| ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (ROLLER) bis 45 km/h und 50 ccm Hubraum Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung | |
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Klasse A1 (‚125er') |
| LEICHTKRAFTRÄDER Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Mindestalter: 16 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klasse: M Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. | |
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Klasse A (bis 34 PS) |
| KRAFTRÄDER Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Mindestalter: 18 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A1, M Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung | |
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Klasse A Direkt |
| KRAFTRÄDER unbeschränkt Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Mindestalter: 25 Vorbesitz: - Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung | |
Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ in Hessen
Im Rahmen des Modellversuchs sind Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ab dem 01.10.2006 möglich. Hierfür müsst Ihr ein Mindestalter von 16½ Jahren erreicht haben. Gemäß § 6e Abs. 4 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten die Regelungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. BE entsprechend. In Hessen müssen die Antragsteller für das „Begleitetes Fahren ab 17“ ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben.
Weitere Informationen finden Sie unter http://fuehrerschein.ab17.info/





